Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Planfeststellungspflichtigkeit des Betriebs einer Abfallbeseitigungsanlage; Notwendigkeit der Erstellung eines Lärmschutzgutachtens im Vorfeld der Erteilung einer Baugenehmigung für eine Anlage; Rechtmäßigkeit der Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von ...
- Judicialis
BImSchG § 15 Abs. 2 Satz 2; ; BImSchG § ... 16 Abs. 1 Satz 1; ; BImSchG § 20 Abs. 2 Satz 1; ; BImSchG § 67 Abs. 2 Satz 1; ; BImSchG § 67 Abs. 7 Satz 1; ; 4. BImSchV Nr. 8.9 b Spalte 1; ; 4. BImSchV Nr. 8.9 c Spalte 2; ; 4. BImSchV Nr. 8.11 b aa Spalte 2; ; 4. BImSchV Nr. 8.11 b bb Spalte 2; ; 4. BImSchV Nr. 8.12 b Spalte 2 des Anhang; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BauNVO § 8 Abs. 1, § 15 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Immissionsschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der Sache ein anderer Senat zuständig ist: Betrieb mit mehreren immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen; Ansprüche von Nachbarn auf Erlass von immissionsschutzrechtlichen Stilllegungsanordnungen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.03.2006 - M 1 K 05.3118
- VG München, 17.10.2006 - M 1 K 05.3118
- VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036
- BVerwG, 30.01.2008 - 7 B 47.07
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- VG München, 05.11.2003 - M 9 K 00.5417
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036
Die Klägerinnen zogen die Rechtmäßigkeit der Anlagen auf dem Betriebsgelände der Beigeladenen in Zweifel, insbesondere nachdem diese einen baurechtlichen Vorbescheid zugunsten der Klägerin zu 2 angefochten hatte (Az. M 9 K 00.5417).Die Klägerinnen haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Beigeladene seit der Problematisierung der Genehmigungsfrage im Anschluss an den verwaltungsgerichtlichen Augenscheinstermin vom 5. Dezember 2001 (Az.: M 9 K 00.5417) bereits viel Zeit hat verstreichen lassen, ohne die formelle Legalität der Anlage herzustellen.
- VGH Bayern, 09.06.2005 - 22 B 04.2159
Nachbarschaftsstreit über einen Anspruch auf teilweise Stilllegung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036
Soweit sich die Beigeladene auf die Niederschrift über den Erörterungstermin vom 13. März 1980 bezieht, ist ihr zuzugestehen, dass diese zwar nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs aber Indiz dafür sein kann, wie namentlich die von dem Vorhaben Betroffenen die öffentlich ausgelegten Planunterlagen verstanden haben und verstehen durften (BayVGH vom 9.6.2005 - Az. 22 B 04.2159).Es darf nicht der Fall eintreten, dass betroffene Nachbarn durch die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung oder die Auslegungsunterlagen von der Erhebung von Einwendungen und von Anfechtungsklagen abgehalten werden und hinterher mitgeteilt bekommen, dass Betreiber und Landratsamt den Umfang des planfestgestellten oder genehmigten Vorhabens wesentlich weiter verstanden haben (vgl. BayVGH vom 9.6.2005 - Az. 22 B 04.2159).
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87
Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls"; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036
Der Gesichtspunkt der offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit (vgl. BVerwG vom 15.12.1989, NVwZ 1990, 963/966) kommt der Beigeladenen ebenfalls nicht zu Gute.
- BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03
Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036
Dem Anlagenbetreiber ist es zuzumuten, die diesbezüglich zu seinen Gunsten wirkenden Umstände darzulegen und nachzuweisen (vgl. auch BVerwG vom 17.7.2003, NJW 2003, 3360/3361). - VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.595
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036
Den Gesichtspunkten, mit denen der Verwaltungsgerichtshof unter Nr. 2 b dd die Atypik begründet hat, steht hier nämlich die Gefährlichkeit entgegen, die nach der Bewertung der Abfallverzeichnis-Verordnung besteht (vgl. dazu näher Urteil in der Verwaltungsstreitsache 22 B 06.595). - OVG Berlin, 16.07.1985 - 2 S 90.85
Stillegung; Anordnung; Genehmigung; Betrieb; Anlagen; Ermessen; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036
Beim Anlagenbetreiber ist davon auszugehen, dass der Zugang zu den entsprechenden Unterlagen und den genauen Informationen über Zeitpunkt, Umfang und nähere Umstände der Errichtung der Anlage hat (vgl. OVG Berlin vom 16.7.1985, NVwZ 1985, 756; BayVGH vom 13.2.1997, BayVBl 1998, 598/599). - VGH Bayern, 23.06.2003 - 22 ZB 03.44
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036
Der Planfeststellungsbeschluss enthielt - wie dargelegt - Indizien dafür, dass er auch die zeitweilige Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrott erfasste (vgl. zur Relevanz dieses Kriteriums BayVGH vom 23.6.2003 - Az. 22 ZB 03.44). - BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036
Soweit die Genehmigung Spielräume der Veränderung zulässt, können nur die diesen Freiraum überschreitenden Änderungen die Genehmigungsbedürftigkeit erneut auslösen (vgl. z.B. Kutscheidt, Die wesentliche Änderung industrieller Anlagen, NVwZ 1997, 111/112). - VGH Baden-Württemberg, 20.06.2002 - 3 S 1915/01
Konzentrationswirkung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036
Nachteilig sind Auswirkungen, bei denen eine Verschlechterung der vorhandenen Situation vernünftigerweise nicht ausgeschlossen werden kann (VGH BW vom 20.6.2002, NVwZ-RR 2003, 191/192).
- VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.595
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen; …
Auf den Tatbestand des Urteils vom 4. Juni 2007 in der Verwaltungsstreitsache 22 B 06.3036 mit denselben Beteiligten wird Bezug genommen.Dem Genehmigungserfordernis nach Nr. 8.9 c Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV trägt aus der Sicht des Landratsamts der Planfeststellungsbeschluss vom 30. April 1980 Rechnung (vgl. auch Nr. 1 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Verwaltungsstreitsache 22 B 06.3036).
Hierfür soll nach der Rechtsauffassung des Landratsamts eine Baugenehmigung vorliegen (vgl. auch Nr. 2 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Verwaltungsstreitsache 22 B 06.3036).
Zur Begründung bezieht sich der Verwaltungsgerichtshof auf Nr. 1 und Nr. 2 b bb der Entscheidungsgründe des Urteils in der Verwaltungsstreitsache 22 B 06.3036.
Insofern fehlt es jedenfalls an der Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung (vgl. Nr. 2 b cc der Entscheidungsgründe des Urteils in der Verwaltungsstreitsache 22 B 06.3036).
Ein in diesem Sinne atypischer Fall kann allenfalls hinsichtlich der zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten angenommen werden, wie der Verwaltungsgerichtshof in den Nrn. 2 und 4 des Urteils in der Verwaltungsstreitsache 22 B 06.3036 ausgeführt hat, nicht aber hinsichtlich der zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen (vgl. Nr. 5 des genannten Urteils).
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Hinblick auf die während des Berufungsverfahrens erörterten Alt-Elektromotoren mit Kondensatoren, die PCB enthalten, erwogen, ob Vertrauensschutzgesichtspunkte (vgl. dazu Nr. 2 b dd des Urteils in der Verwaltungsstreitsache 22 B 06.3036) diesbezüglich für die Annahme eines atypischen Falls sprechen könnten.
- BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07
Zulässigkeit einer auf die zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle begrenzte …
Dem ist der Verwaltungsgerichtshof auch (in dem in Bezug genommenen Urteil vom selben Tage 22 B 06.3036) gefolgt. - VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
Stilllegungsanordnung für Abfalllagerplatz
Insoweit ergibt sich auch nichts Anderes aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 4. Juni 2007 - 22 B 06.3036 - juris (= ZUR 2007, 539).
- VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19
Stilllegung eines Freilagers von Abfällen
Ein atypischer Fall kann auch dann vorliegen, wenn die Anlage in der Vergangenheit seitens der zuständigen Behörden geduldet und ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (vgl. Bay VGH, Urteil vom 04. Juni 2007 - 22 B 06.3036 -, juris). - VG Minden, 18.07.2013 - 11 L 371/13
Gericht bestätigt Untersagung des weiteren Betriebs einer Schiffsverladung von …
vgl. Bay.VGH, Urteil vom 04. Juni 2007 - 22 B 06.3036 -, juris. - VG München, 18.09.2012 - M 1 K 11.4256
Immissionsschutzrechtliche Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung für …
Auf die Überprüfung einer - potentiell mit Immissionen verbundenen - Anlage in einem auf den Schutz vor Immissionen gerichteten Genehmigungsverfahren wollte der Gesetzgeber in der Überleitungsvorschrift des § 67 Abs. 2 BImSchG jedenfalls nicht bei solchen bereits errichteten und betriebenen Anlagen verzichten, für die ein nach bisherigem Recht erforderliches, auch einer solchen Zielsetzung (vgl. § 22 BImSchG) dienendes bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt worden war (BVerwG vom 29.9.1993 7 C 13/93 juris RdNr. 9; BayVGH vom 4.6.2007 22 B 06.3036 juris RdNr. 41).